Unsere Leistungen in der Kinder- & Jugendhilfe

Unsere Basis

Die Basis unserer Arbeit ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), insbesondere:

  • § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
  • § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung.
  • § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Flexible ambulanten Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII i.V. mit:

  • § 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit
  • § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand
  • § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
  • § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
  • § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Inhalt der Leistungen u.a.

  • Erziehungsberatung/-coaching
  • Krisenintervention
  • Konfliktmanagement
  • Clearing
  • Verselbstständigung
  • Netzwerkarbeit mit allen beteiligten Hilfen und Institutionen
  • Fortlaufende Überprüfung von kindeswohlgefährdenden Faktoren
    (§ 8a SGBVIII)
  • Vorbereitung und Begleitung von Rückführung in die Herkunftsfamilie
  • Begleitete Umgänge

HelpingHand - Institut für Kinder- und Jugendhilfe - bietet Unterstützung u.a. bei:

  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Soziales Kompetenztraining
  • Coaching im Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Reintegration

Wesentliche Bausteine unserer Arbeit sind:

  • Förderung der lebenspraktischen Kompetenzen
  • Erarbeitung adäquater Konfliktlösungsstrategien
  • Förderung einer eigenverantwortlichen Lebensführung in einem stabilen Netzwerk
  • Schaffen einer Betreuungs- / Beratungssituation basierend auf wertschätzender Akzeptanz
  • Zielfindung und Zielerarbeitung gemeinsam mit der Familie, unter Einbeziehung der Ressourcen und Grenzen
  • Stärkung und Ausbau vorhandener Ressourcen
  • Anwendung handlungsorientierter Methoden und Techniken

  • Erlebnispädagogische Arbeit insbesondere zur/zum:
    • Entwicklung kooperativer Kompetenzen
    • Förderung der Selbst- und Fremdwahrnehmung
    • Steigerung des Selbstwerts
    • Aktivierung von Ressourcen
    • Förderung von Vertrauen
    • Abbau sozialer Ängste.

"BlauPause" - Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII

Ein Projekt für besondere Kinder und Jugendliche, die ein abgängiges Verhalten im Schulbereich aufweisen

    Maßnahme
  • niederschwellige Maßnahme in Form Sozialer Gruppenarbeit mit handlungsorientiertem Ansatz in schulähnlichen Strukturen
  • Hilfe zur Erziehung für Kinder und Jugendliche durch soziale Gruppenarbeit nach Maßgabe des § 27 i.V. mit § 2 9 SGB VIII
  • 11-14 Jahre, gemischtgeschlechtlich
  • sechs bis acht Plätze
  • Einbezug Appr. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für Testungszwecke stundenweise
    Ziele
  • Anbahnung einer Reintegration in den Schulalltag
  • Anbindungen schaffen
  • Vermeidung stationärer Unterbringung
  • Klärung weiterer Perspektiven
  • Binden und Halten der Jugendlichen
  • Hohe Netzwerkarbeit
  • Förderung der Eigenverantwortung