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Einzelbetreuung

§ 35 SGB VIII

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Einige junge Menschen stehen vor außergewöhnlichen Herausforderungen und benötigen gezielte Unterstützung, um eine positive Lebensgestaltung zu erreichen.
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII bietet Jugendlichen und jungen Volljährigen in schwierigen Lebenslagen eine individuelle und bedarfsgerechte Begleitung.



Gesetzliche Grundlage

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen und jungen Volljährigen dazu verhelfen, soziale oder individuelle Schwierigkeiten zu überwinden und eigenverantwortlich zu handeln.
Ziel ist es, die persönliche Entwicklung zu fördern, Lösungsstrategien zu entwickeln und eine nachhaltige Perspektive für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen.

Unsere intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung umfasst z.B.:

  • Individuelle Begleitung
    Maßgeschneiderte Unterstützung für persönliche Herausforderungen und die Lebensgestaltung.
  • Förderung der Selbstständigkeit
    Entwicklung von Alltagskompetenzen und Eigenverantwortung.
  • Krisenintervention
    Stabilisierung in schwierigen Situationen und Erarbeitung von Lösungen.
  • Soziale Integration
    Unterstützung bei der Eingliederung in Schule, Ausbildung, Beruf und das soziale Umfeld.
  • Zukunftsplanung
    Gemeinsame Entwicklung realistischer Lebensziele.

Unser Ziel

Unser Ziel ist es, jungen Menschen zu helfen, ihre Ressourcen zu erkennen, persönliche und soziale Kompetenzen zu stärken und sich nachhaltig zu integrieren.

Die intensive Betreuung soll ihnen die Möglichkeit bieten:

  • Herausforderungen zu bewältigen,
  • eine stabile Lebensgrundlage zu schaffen und
  • ein eigenständiges und erfülltes Leben zu führen.




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