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Eingliederungshilfe

§ 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit seelischen Behinderungen oder drohenden psychischen Belastungen benötigen gezielte Unterstützung, um soziale Ausgrenzung zu verhindern und ihre Entwicklung zu fördern.
Die Eingliederungshilfe hilft dabei, Hürden zu überwinden und Betroffene in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten.



Gesetzliche Grundlage

Das zuständige Jugendamt prüft den Hilfebedarf auf Basis einer fachlichen Diagnostik.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII, können individuelle Leistungen bewilligt werden, um passgenaue Hilfestellungen anzubieten.

Hierzu sind für uns z.B. folgende Ansätze wesentliche Bausteine unserer Arbeit:

  • Individuelle Förderung
    Unterstützung bei der Entwicklung und zum Ausgleich von Benachteiligungen.
  • Integration
    Hilfe zur Teilhabe in Schule, Ausbildung und Freizeit.
  • Therapeutische Begleitung
    Zusammenarbeit mit Fachkräften aus Psychologie, Medizin und Pädagogik.
  • Familienorientierte Unterstützung
    Einbeziehung von Eltern und sozialem Umfeld für einen stabilen Rahmen.
  • Nachhaltige Stabilisiierung
    Langfristige Betreuung zur Verbesserung der Lebenssituation.

Unser Ziel

Es ist uns wichtig, jungen Menschen die bestmögliche soziale Teilhabe und persönliche Entwicklung zu ermöglichen.

Dabei unterstützen wir sie in:

  • der psychischen Stabilisierung,
  • der Stärkung sozialer Kompetenzen,
  • den Aufbau von Selbstständigkeit,
  • der Bewältigung schulischer und beruflicher Herausforderungen,
  • der Verbesserung familiärer Beziehungen und sozialen Netzwerken,
  • sowie der (Re-)Integration ins gesellschaftliche Leben.




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