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Junge Volljährige

§ 41 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Der Übergang ins Erwachsenenleben kann für viele junge Menschen herausfordernd sein. Junge Volljährige, die aus einer stationären oder ambulanten Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe hervorgehen, benötigen oft weiterhin Unterstützung, um eine eigenständige Lebensführung erfolgreich zu gestalten. Unsere Nachbetreuung gemäß § 41 SGB VIII bietet diesen jungen Menschen individuelle Unterstützung, um ihre Lebenssituation zu stabilisieren und den Übergang ins Erwachsenenleben zu erleichtern.



Gesetzliche Grundlage

Nach § 41 SGB VIII richtet sich die Hilfe für junge Volljährige an Jugendliche, die nach dem 18. Lebensjahr weiterhin Unterstützung benötigen. Anspruch besteht insbesondere für junge Menschen, die:

  • aus einer stationären Jugendhilfeeinrichtung kommen,
  • nach einer ambulanten Maßnahme Unterstützung benötigen oder
  • nach anderen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe eine Fortführung der Hilfe zur Stabilisierung wünschen.

Die Hilfe ist zeitlich befristet und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen. In begründeten Fällen kann sie über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden.

Unser Ziel

Die Nachbetreuung verfolgt das Ziel, den jungen Menschen eine eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen und ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen des Erwachsenenlebens zur Seite zu stehen.

Dabei unterstützen wir sie in:

  • der Stabilisierung ihrer Lebenssituation,
  • der Entwicklung persönlicher Perspektiven,
  • der sozialen und beruflichen Integration sowie
  • dem Aufbau eines selbstständigen Lebens.




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