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Erziehungsbeistandschaft

§ 30 SGB VIII

Erziehungsbeistandschaft

Der Erziehungsbeistand richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die Unterstützung in ihrer persönlichen Entwicklung benötigen. Wir bieten eine individuelle und ressourcenorientierte Begleitung, um jungen Menschen zu helfen, ihre sozialen, schulischen und beruflichen Perspektiven zu entwickeln und ihnen bei ihrer individuellen Identitätsbildung zu verhelfen.

Die Zielgruppe des Erziehungsbeistands umfasst:

  • Kinder und Jugendliche in Krisensituationen,
  • Junge Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten oder sozialen Schwierigkeiten,
  • Jugendliche, die Hilfe bei der Schul- oder Berufswahl benötigen,
  • Familien mit Konflikten zwischen Eltern und Kindern.



Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 30 SGB VIII kann ein Erziehungsbeistand gewährt werden, wenn die Entwicklung eines Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen gefährdet ist und zusätzliche Hilfe erforderlich wird.

Leistungen des Erziehungsbeistands sind z.B.:

  • Förderung der Selbstständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung,
  • Unterstützung bei der Organisation des Alltags und beim Umgang mit Herausforderungen,
  • Hilfe bei der Bewältigung von Spannungen im sozialen Umfeld, insbesondere in Familie oder Schule.

Unser Ziel

Unser Ziel ist es, junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu begleiten, sie zu stabilisieren und ihnen zu helfen, ihre Herausforderungen selbstständig zu meistern – ohne den Kontakt zum familiären Umfeld zu verlieren.

Unsere Unterstützung konzentriert sich z.B. auf:

  • Soziale Kompetenzen
    Umgang mit Konflikten und Aufbau positiver Beziehungen.
  • Schulische und berufliche Orientierung
    Hilfestellung bei schulischen Herausforderungen oder der Berufswahl.
  • Persönlichkeitsentwicklung
    Stärken von Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit.
  • Identitätsentwicklung
    Unterstützung bei der Ausbildung einer individuellen Persönlichkeit.
  • Krisenbewältigung
    Begleitung in belastenden Lebensphasen.



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